Gründung, Existenz und Fortbestand
Die Corona-Krise hat ihre Spuren hinterlassen. Rund 3 Mio. Unternehmen des Mittelstands sind betroffen, von Einbussen bis hin bis zu existenzbedrohenden Einschnitten in den Jahresumsätzen. Standorte werden verkleinert, ins Ausland verlegt oder müssen restlos aufgegeben werden. Filialen werden geschlossen. Die Insolvenzwelle rollt.
Künstlerinnen/Künstler und Kreative gehören zum Mittelstand. Für sie gelten dieselben Gesetze:
- Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 des GG der BRD)
- Das Recht auf Meinungsfreiheit in Wort, Schrift und Bild. Das Recht auf Freiheit der Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 des GG der BRD)
- Das Recht auf freie Berufswahl und -ausübung sowie Schutz vor Zwangsarbeit (Art. 12 des GG der BRD).
Diese Rechte müssen gewahrt werden. Der Mittelstand muss bleiben, denn er ist die tragende Säule in einer demokratischen Gesellschaft!
Bild: Im Namen der Kunst, wöchentliche Mahnwache im Lockdown auf dem Potsdamer Platz, Febr. 2021, Foto: Stephan Friedrichsberger